Gebühren
Was ein Rechtsanwalt verdient, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren bemisst sich insbesondere an dem wirtschaftlichen Wert der Rechtsangelegenheit.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gilt für alle Rechtsanwälte gleichermaßen.
Alternativ kann auch eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Der Stundenhonorarsatz der Kanzlei Leissner beträgt in der Regel 190,00 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, abhängig von Art und Umfang der Sache – fragen Sie für Ihre Angelegenheit einfach nach!
In gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Honorarvereinbarungen unterschritten werden.
Der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts setzt immer voraus, dass der Mandant ihn zuvor mit der Beratung oder Vertretung beauftragt hat.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer http://www.brak.de/fuer-anwaelte/gebuehren-und-honorare/.
Bevor Rechtsanwältin Leissner für sie tätig wird, erläutert Sie Ihnen gerne die Gebühren, die auf Sie zukommen können. Das schafft Klarheit und gibt Ihnen Sicherheit.